AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Himalaya Real Estate GmbH - Immobilienvermittlung

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Vermittlungstätigkeiten der Himalaya Real Estate GmbH, im Folgenden „Makler“ genannt.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die mit dem Makler ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. VERTRAULICHKEIT

2.1 Mit unseren Offerten bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen als Makler an. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben des Grundeigentümers, Vermieters oder Vormieters übernehmen. Ebenso kann nicht garantiert werden, dass das angebotene Objekt zum Zeitpunkt des Zugangs der Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt unseres Angebots ist vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen weder das Angebot noch einzelne Details daraus an Dritte weitergegeben werden.

3. LEISTUNGEN DES MAKLERS

3.1 Der Makler bietet die Vermittlung von Immobilien, Grundstücken und Mietobjekten sowie zugehörige Dienstleistungen an.

3.2 Der Makler verpflichtet sich, die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten und geeignete Maßnahmen zur Vermittlung oder Nachweis eines Vertragsabschlusses zu ergreifen.

3.3 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Kunden zustande.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde hat den Makler unverzüglich zu informieren, wenn ein Vertragsabschluss mit einem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Dritten erfolgt.

4.3 Unterlässt der Kunde die Mitteilung eines Vertragsabschlusses oder gibt er falsche Angaben dazu, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

4.4 Sollte der Empfänger eines Kaufangebots innerhalb von zwei Wochen nicht mitteilen, dass und von wem ihm das gleiche Objekt bereits angeboten wurde, ist er mit einer späteren entsprechenden Behauptung ausgeschlossen. Wir verpflichten uns, den Empfänger bei Beginn der Frist auf diese Bedeutung ausdrücklich hinzuweisen.

5. VERMITTLUNGSPROVISION

5.1 Die Vergütung des Maklers (Provision) entsteht, wenn durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten zustande kommt.

5.2 Die Maklercourtage ist bei Abschluss des Hauptvertrags zur Zahlung fällig, auch wenn wir beim Vertragsabschluss nicht unmittelbar mitwirken. 

5.3 Die Höhe der Provision wird im Maklervertrag individuell vereinbart und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.4 Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verpflichten sich Verkäufer und Käufer gemäß § 656c Abs. 1 BGB, jeweils die Hälfte der Maklercourtage von insgesamt 6 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu tragen (jeweils 3 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Diese Regelung gilt ausschließlich, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. 

5.5 Ist der Käufer Unternehmer gemäß § 14 BGB, oder handelt es sich um den Verkauf eines Baugrundstücks, einer Gewerbeimmobilie oder eines Zinshauses (ein Wohnhaus mit mehreren Mietparteien), sowie bei der Vermietung von Gewerberäumen, kommt der Maklervertrag mit dem Käufer/Mieter zustande, sobald dieser unser Angebot nutzt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kontakt direkt mit uns oder z. B. mit dem Eigentümer (Vermieter/Vormieter) erfolgt. Die Höhe der vom Käufer/Mieter allein zu tragenden Maklercourtage richtet sich nach Vereinbarung oder beträgt, sofern keine Vereinbarung vorliegt, 6 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

5.6 Bei der Vermietung von Wohnräumen trägt der Vermieter allein die Maklercourtage, es sei denn, wir wurden ausschließlich auf Grundlage eines Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden beauftragt, die Wohnung anzubieten.  

5.7 Der Anspruch auf Provision entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von dem ursprünglichen Angebot abweichen, soweit der wirtschaftliche Erfolg identisch ist.

6. DOPPELTÄTIGKEIT

6.1 Käufer und Verkäufer erklären sich damit einverstanden, dass wir im Falle eines Verkaufs auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig sein dürfen. 

7. HAFTUNG

7.1 Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

7.2 Die Haftung des Maklers ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8. DATENSCHUTZ

8.1 Der Makler erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

8.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier!

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10. GERICHTSSTAND

10.1 Für Kaufleute ist der Gerichtsstand Hamburg. 

Stand Januar 2025